GDPdU - Pflicht & Kür
Die "Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen" (GDPdU) sehen vor, dass die Finanzbehörde das Recht hat, die mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellte Buchführung eines Steuerpflichtigen durch Datenzugriff zu prüfen.
Der Datenzugriff kann dabei unmittelbar (Z1), mittelbar (Z2) oder durch Datenträgerüberlassung (Z3) erfolgen. Auch wenn die Auswirkungen und Konsequenzen und vor allem der daraus resultierende Handlungsbedarf für die Erfüllung der GDPdU seit Jahren bekannt sind, haben sich aber laut zahlreicher Umfragen viele Unternehmen - insbesondere kleine und mittelständische - noch nicht ausreichend damit beschäftigt.
Haftungsrisiken werden unterschätzt und viele Fragen bleiben noch offen:
- Wie können Daten aufbereitet, abgegrenzt und nach dem GDPdU-Beschreibungsstandard übergeben werden?
- Wie sehen geeignete Zugriffsbeschränkungen aus, damit der Prüfer nur die für ihn relevanten Daten zu Gesicht bekommt?
- Wie und wo müssen steuerrelevante Daten archiviert werden?
- Was passiert, wenn alte Systeme abgeschaltet und neue Datenverarbeitungssysteme eingeführt werden?
Laufenberg steht Ihnen mit seinem strategischem Partner, der Infoniqa IT Solutions GmbH zur Beantwortung dieser Fragen und einem entsprechendem Produktportfolio zur Lösung der anstehenden Aufgaben zur Verfügung.
